„Datenschutz im Betrieb. Gelebte Praxis oder heiße Luft?“

11. Dezember 2009

Dass es eine Reihe von Gründen für Gewerkschaften und Arbeiterkammern gibt, sich eingehend mit betrieblichem Datenschutz zu beschäftigen, habe ich bereits in der Veranstaltungsankündigung festgehalten. Die starke Resonanz, die die Veranstaltung erzeugt hat, bestätigt die Einschätzungen: Rund 150 TeilnehmerInnen sind am Mittwoch, 25.11.2009, in die GPA-djp, Vista 3 gekommen, um sich zum Thema zu informieren bzw. auszutauschen.

Die Bundesgeschäftsführerin der GPA-djp, Dr. Dwora Stein, stellte gleich eingangs im Rahmen ihrer Begrüßungsrede die wichtigsten Forderungen der ArbeitnehmerInneninteressenvertretung zum Datenschutz klar:

  • ArbeitnehmerInnen stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber. Ihre besondere Situation ist im allgemeinen Datenschutzgesetz, wie es derzeit in Österreich besteht, nicht ausreichend berücksichtigt. Es sind daher eigene datenschutzrechtliche Bestimmungen für das Arbeitsverhältnis festzulegen.
  • Es ist dringend nötig, eine kompetente Ansprechstelle für Datenschutzangelegenheiten im Betrieb zu schaffen. Komplexe technische Systeme und komplexe juristische Vorgaben verlangen nach gut geschulten betrieblichen Experten. Es sollte daher zur gesetzlich verbindlichen Einsetzung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten kommen.
  • Datenschutzrechtliche Verstöße, die im Arbeitsverhältnis begangen werden, müssen derzeit privat vor einem Gericht erster Instanz ausgetragen werden. Die Schwelle zur Durchsetzung datenschutzrechtlicher Ansprüche im Arbeitsverhältnis ist damit sehr hoch, weshalb auch für Datenschutzfragen im Arbeitsverhältnis die Zuständigkeit den Arbeits- und Sozialgerichten gesetzlich übertragen werden sollte.
  • Zur Flankierung eines adäquaten nationalen Rahmens zum ArbeitnehmerInnendatenschutz setzt sich die GPA-djp nachdrücklich auch für die Schaffung eines effizienten gesetzlichen Rahmens auf EU-Ebene ein, der den Schutz der persönlichen Daten von ArbeitnehmerInnen für alle EU-Mitgliedsstaaten regelt.
  • Thomas Petri, "Der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat sich bewährt."

    Dr. Thomas Petri, bayrischer Landesbauftragte für den Datenschutz, gewährte anschließend einen Blick in die „Datenschutzlandschaft“ Deutschlands. Im Vergleich zu Österreich ist die gesetzlich festgelegte Institution eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Deutschland bereits seit einiger Zeit Realität und hat sich auch eindeutig bewährt, darüber besteht ein breiter Konsens. Den Rest des Beitrags lesen »


    Betrieblicher Datenschutz

    13. Oktober 2009

    Das Thema des Datenschutzes in Unternehmen, hauptsächlich im Zusammenhang mit neuen und erweiterten technischen Möglichkeiten der MitarbeiterInnenüberwachung, gewinnt in den letzten Jahren aus gewerkschaftlicher Sicht bedenklich an Bedeutung. Die Abt. Arbeit und Technik der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck – Journalismus – Papier (GPA-djp) befasst sich nicht nur grundlegend mit den aktuellen Entwicklungen zu diesem Thema, sondern bietet auch Beratung zu den verschiedenen Problemstellungen im Betrieb, um dem Missbrauch von MitarbeiterInnendaten auf ArbeitgeberInnenseite soweit wie möglich vorzubeugen.

    Zunehmender Technikeinsatz bringt mehr Möglichkeiten der MitarbeiterInnenkontrolle
    Der Themenbereich des betrieblichen Datenschutzes betrifft sowohl Fragen der persönlichen Freiheit von ArbeitnehmerInnen als auch Aspekte der menschenwürdigen Gestaltung von Arbeitsplätzen und hat sich in den letzten Jahren zu einem Kernthema bzw. auch zu einem der wichtigsten Beratungsthemen von Arbeit&Technik entwickelt.
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    Gesetzliche Verschärfung des betrieblichen Datenschutzes erforderlich!

    24. September 2009

    Die GPA-djp tritt seit Jahren für einen Ausbau des betrieblichen Datenschutzes ein. Eine der Hauptforderungen: die gesetzliche Verankerung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

    Im heutigen Ö1 Mittagsjournal fordern nunmehr auch Wilhelm Haberzettel, Konzernbetriebsrat der ÖBB, und SPÖ-Nationalratsabgeordneter Johann Maier eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz im Betrieb (mehr dazu hier).

    In diesem Zusammenhang sei vor allem daran erinnert, dass die Novelle zum Datenschutzgesetz 2000 (DSG-Novelle 2010) derzeit die parlamentarischen Ausschüsse durchläuft, wobei der derzeitige Stand der Verhandlungen weitgehend unklar ist. Fest steht nur, dass der im ursprünglichen Entwurf vorgesehene betriebliche Datenschutzbeauftragte in der im Frühjahr 2009 zur Begutachtung vorgelegten Fassung nicht mehr enthalten war. Die ArbeitnehmerInnenvertretungen haben zum Ministerialentwurf eindeutig Stellung bezogen (ÖGB-Stellungnahme, AK-Stellungnahme). Die aktuelle Diskussion führt die Problemfelder nicht nur einer breiteren Öffentlichkeit vor Augen, sondern zeigt auch, dass wir mit unseren Anliegen und Forderungen richtig liegen.

    Weitere Links:

  • GPA-djp und AK fordern betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Die GPA-djp berät beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz
  • Grundlegende Informationen zum betrieblichen Datenschutz

  • Kurzinfo: Videoüberwachung im Betrieb

    17. September 2009

    Videoüberwachung
    Ist in einem Unternehmen die Einführung einer Videoüberwachung geplant, so handelt es sich um eine Kontrollmaßnahme, die die Menschenwürde berührt, und daher gemäß § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG nur mit Zustimmung des Betriebsrates eingesetzt werden darf. Der Betriebsrat hat hier also ein starkes Mitbestimmungsrecht. In Betrieben, in denen es keinen Betriebsrat gibt, muss der Arbeitgeber von jeder/jedem einzelnen MitarbeiterIn die Zustimmung zu dieser Maßnahme einholen.
    Darüber hinaus muss für die Videoüberwachung die Genehmigung der Datenschutzkommission (nach § 16 Abs 2 DSG) sowie die Registrierung im Datenverarbeitungsregister eingeholt werden.
    Diese grundlegenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor eine Videoüberwachung im Betrieb aufgenommen werden darf.