Dass es eine Reihe von Gründen für Gewerkschaften und Arbeiterkammern gibt, sich eingehend mit betrieblichem Datenschutz zu beschäftigen, habe ich bereits in der Veranstaltungsankündigung festgehalten. Die starke Resonanz, die die Veranstaltung erzeugt hat, bestätigt die Einschätzungen: Rund 150 TeilnehmerInnen sind am Mittwoch, 25.11.2009, in die GPA-djp, Vista 3 gekommen, um sich zum Thema zu informieren bzw. auszutauschen.
Die Bundesgeschäftsführerin der GPA-djp, Dr. Dwora Stein, stellte gleich eingangs im Rahmen ihrer Begrüßungsrede die wichtigsten Forderungen der ArbeitnehmerInneninteressenvertretung zum Datenschutz klar:
ArbeitnehmerInnen stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber. Ihre besondere Situation ist im allgemeinen Datenschutzgesetz, wie es derzeit in Österreich besteht, nicht ausreichend berücksichtigt. Es sind daher eigene datenschutzrechtliche Bestimmungen für das Arbeitsverhältnis festzulegen.
Es ist dringend nötig, eine kompetente Ansprechstelle für Datenschutzangelegenheiten im Betrieb zu schaffen. Komplexe technische Systeme und komplexe juristische Vorgaben verlangen nach gut geschulten betrieblichen Experten. Es sollte daher zur gesetzlich verbindlichen Einsetzung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten kommen.
Datenschutzrechtliche Verstöße, die im Arbeitsverhältnis begangen werden, müssen derzeit privat vor einem Gericht erster Instanz ausgetragen werden. Die Schwelle zur Durchsetzung datenschutzrechtlicher Ansprüche im Arbeitsverhältnis ist damit sehr hoch, weshalb auch für Datenschutzfragen im Arbeitsverhältnis die Zuständigkeit den Arbeits- und Sozialgerichten gesetzlich übertragen werden sollte.
Zur Flankierung eines adäquaten nationalen Rahmens zum ArbeitnehmerInnendatenschutz setzt sich die GPA-djp nachdrücklich auch für die Schaffung eines effizienten gesetzlichen Rahmens auf EU-Ebene ein, der den Schutz der persönlichen Daten von ArbeitnehmerInnen für alle EU-Mitgliedsstaaten regelt.
Thomas Petri, "Der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat sich bewährt."
Dr. Thomas Petri, bayrischer Landesbauftragte für den Datenschutz, gewährte anschließend einen Blick in die „Datenschutzlandschaft“ Deutschlands. Im Vergleich zu Österreich ist die gesetzlich festgelegte Institution eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Deutschland bereits seit einiger Zeit Realität und hat sich auch eindeutig bewährt, darüber besteht ein breiter Konsens. Den Rest des Beitrags lesen »