13. Oktober 2009
Das Thema des Datenschutzes in Unternehmen, hauptsächlich im Zusammenhang mit neuen und erweiterten technischen Möglichkeiten der MitarbeiterInnenüberwachung, gewinnt in den letzten Jahren aus gewerkschaftlicher Sicht bedenklich an Bedeutung. Die Abt. Arbeit und Technik der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck – Journalismus – Papier (GPA-djp) befasst sich nicht nur grundlegend mit den aktuellen Entwicklungen zu diesem Thema, sondern bietet auch Beratung zu den verschiedenen Problemstellungen im Betrieb, um dem Missbrauch von MitarbeiterInnendaten auf ArbeitgeberInnenseite soweit wie möglich vorzubeugen.
Zunehmender Technikeinsatz bringt mehr Möglichkeiten der MitarbeiterInnenkontrolle
Der Themenbereich des betrieblichen Datenschutzes betrifft sowohl Fragen der persönlichen Freiheit von ArbeitnehmerInnen als auch Aspekte der menschenwürdigen Gestaltung von Arbeitsplätzen und hat sich in den letzten Jahren zu einem Kernthema bzw. auch zu einem der wichtigsten Beratungsthemen von Arbeit&Technik entwickelt.
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Verfasst von thomas kreiml
23. September 2009
Der heutige Club 2 (23.09.2009, 23.00, ORF 2) steht unter dem Titel
„DER CHEF ALS SPITZEL – ÜBERWACHUNG AM ARBEITSPLATZ“
und beschäftigt sich nicht nur mit den aktuellen Vorfällen rund um die Speicherung von Krankenstandsdaten bei den ÖBB, sondern auch darüber hinaus mit dem Themenbereich betrieblicher Datenschutz und insbesondere der MitarbeiterInnenkontrolle bzw. -überwachung. Der „Dauerbrenner“ in unserer Beratung wird damit nun auch in der medialen Öffentlichkeit breiter und intensiver diskutiert – höchste Zeit wie wir meinen!

Vertreter der ÖBB sowie Enthüllungsjournalist Günter Wallraff und andere zu Gast im CLUB 2 – Studio.
Das Sammeln und Speichern von Krankenstandsdaten in großem Umfang wurde bei den ÖBB aufgedeckt. Eisenbahner wurden angeblich während des Krankenstandes zu Hause kontrolliert und nach Ende ihrer Krankenstände zu den genauen Ursachen befragt.
Doch die ÖBB ist in Sachen Mitarbeiterkontrolle kein Einzelfall. So sehen Privatdetektive steigende Auftragszahlen bei der Überwachungen von Krankenständen und der Überprüfungen zukünftiger Mitarbeiter. Spionage-Software wird zu Kontrollen des Mailverkehrs verwendet und Kameras zur Überwachung der Mitarbeiter wurden in Betrieben in Deutschland und Österreich aufgedeckt.
Wie sehr werden Arbeitnehmer überwacht, wie gläsern ist der Mitarbeiter von heute geworden, wie viel geben wir freiwillig preis von uns in Internet und Social Networks? Und erhöht diese Durchleuchtung und Kontrolle den Druck auf die Arbeitnehmer?
Dazu diskutieren bei Corinna Milbornu.a.:
Günter Wallraff
Enthüllungsjournalist
Wilhelm Haberzettl
Konzernbetriebsrat ÖBB
Erich Möchel
Technikjournalist, Datenschützer
Bernhard Maier
Berufsdetektiv, Schwerpunkt Mitarbeiterkontrolle
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Verfasst von thomas kreiml
18. September 2009
Krankenstandsrückkehrgespräche keine geeignetes Mittel zur Gesundheitsförderung
Soziale Kompetenz von Führungskräften gefragt
GPA-djp-Presseaussendung vom 18.09.2009
„Das Thema verpflichtender Krankenstandsrückkehrgespräche hat durch den jüngsten Fall der ÖBB nun eine breitere Öffentlichkeit erhalten. Arbeitgeber verlangen von ihren Führungskräften nach Krankenständen der ArbeitnehmerInnen verpflichtende Gespräche zu führen. Für die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) ist jedoch dieses Vorgangsweise nicht geeignet, um das Arbeitsklima und Gesundheitszustand zu verbessern bzw. die Krankenstände zu reduzieren.
Krankenstandsrückkehrgespräche sind Gespräche, die ArbeitnehmerInnen nach einem Krankenstand mit ihrem/ihrer Vorgesetzten über Ursachen und Auswirkungen ihrer Erkrankung führen müssen. Unternehmen begründen dies damit, dass Führungskräfte nützliche Informationen zu Hintergründen krankmachender Faktoren im Arbeitsumfeld und damit Wissen für konkrete Ansatzpunkte für ein effektives betriebliches Gesundheitswesen erwerben können.
‘An sich wäre der Vorsatz, ein gutes betriebliches Gesundheitswesen zu etablieren, zu begrüßen. Ob solche Gespräche das geeignete Mittel sind, ist allerdings mehr als zweifelhaft. Krankenstandsrückkehrgespräche setzen ArbeitnehmerInnen unter Druck, weil sie oft ein Klima des Misstrauens erzeugen und sind arbeitsrechtlich zu hinterfragen. Die Gefahr ist hoch, dass ArbeitnehmerInnen lieber krank zur Arbeit erscheinen, als sich einem solchen Gespräch zu unterziehen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen und chronische Erkrankungen sind dann erst recht die Folge’, ist die Leiterin der Bundesrechtsabteilung der GPA-djp Andrea Komar überzeugt.
Dazu kommt, dass Führungskräften oft die Voraussetzungen bzw. die soziale Kompetenz für ein so heikles Gespräch fehlt und sie dazu verleitet werden, das Instrument als Disziplinierungsmaßnahme einzusetzen.
‘Eine offene Unternehmenskultur und ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld tragen sehr viel mehr zur Reduktion von Erkrankungen bei als aufgezwungene Krankenstandsrückkehrgespräche bei. Die alarmierende Entwicklung in Richtung zunehmender stressbedingter arbeitsbezogener Erkrankungen bei gleichzeitig abnehmenden Krankenständen wird durch die Rückkehrgespräche eher gefördert’, ergänzt Eva Angerler von GPA-djp Abteilung Arbeit und Technik.
ArbeitnehmerInnen, die Beratung zu diesem Thema suchen, können sich an die GPA-djp wenden 05 0301 – 301.“
Zur Erinnerung: Gesundheitsdaten sind sensible Daten gemäß § 4 Z 2 DSG 2000 und damit „besonders schutzwürdig“.
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17. September 2009

Ist in einem Unternehmen die Einführung einer Videoüberwachung geplant, so handelt es sich um eine Kontrollmaßnahme, die die Menschenwürde berührt, und daher gemäß § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG nur mit Zustimmung des Betriebsrates eingesetzt werden darf. Der Betriebsrat hat hier also ein starkes Mitbestimmungsrecht. In Betrieben, in denen es keinen Betriebsrat gibt, muss der Arbeitgeber von jeder/jedem einzelnen MitarbeiterIn die Zustimmung zu dieser Maßnahme einholen.
Darüber hinaus muss für die Videoüberwachung die Genehmigung der Datenschutzkommission (nach § 16 Abs 2 DSG) sowie die Registrierung im Datenverarbeitungsregister eingeholt werden.
Diese grundlegenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor eine Videoüberwachung im Betrieb aufgenommen werden darf.
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Verfasst von thomas kreiml
17. September 2009
Immer unter Beobachtung
Artikel von Christian Resei
aus ‘Solidarität Nr. 918′
Wer denkt, dass einzig der E-Mail-Verkehr überwacht werden kann, irrt gewaltig. Jeder Arbeitsschritt und jede Pause können dokumentiert werden. Ein neues Buch zeigt, was ArbeitnehmerInnen und -geberInnen erlaubt und was verboten ist. [Wir haben das Buch hier schon präsentiert.]
Lauschangriff. Der große Bruder wacht. Bei Travel Value Wien, den früheren Duty Free Shops, wurden Kameras in den Geschäften installiert. „Angeblich sind die Kameras nur da, um Diebstähle zu verhindern“, berichtet Thomas Kreiml von der Abteilung Arbeit und Technik bei der GPA-djp.
In der Tat gab es in Budapest Überfälle auf die Travel-Value-Filiale. Doch einige Kameras zeigten vor allem die Arbeitsbereiche der Belegschaft. „Das Argument des Sicherheitsaspektes konnte hier nicht wirklich aufrecht erhalten werden“, erklärt Thomas Kreiml.
Durch Intervention der GPA-djp wurden deshalb einige Sicherheitskameras wieder abmontiert. „Doch die übrigen Kameras sind derzeit nicht aktiv. Denn die Datenschutzkommission hat die Anlage nicht gebilligt“, stellt Ashwani Scharna, Betriebsrats-Vorsitzender von Travel Value Wien, klar.
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8. September 2009
Zusammenfassung bisheriger Erfahrungen und darauf aufbauender Einschätzungen
Seit einiger Zeit begleitet uns das Themenfeld Web 2.0 bzw. haben wir es in unseren „Beratungskanon“ aufgenommen, und zwar nicht von ungefähr: Arbeit&Technik steht für die Befassung mit Fragen der Arbeitsorganisation, zum einen hinsichtlich verschiedener Managementmethoden und Arbeitsformen und zum anderen hinsichtlich des Einsatzes von technischen Systemen am Arbeitsplatz.
In diesem Zusammenhang spielt die Weiterentwicklung von Internetanwendungen im Bereich des Web 2.0 auch in betrieblichen Kontexten eine wesentliche Rolle. Die Technik und ihre Einsatzvarianten durch eine Vielzahl unterschiedlicher NutzerInnen geben dabei mitunter die Richtungen für eine Befassung mit dem Thema vor.
Bereits im Frühjahr habe ich einen Blogeintrag dazu begonnen, wie ein erster Überblick über die bisherigen Erfahrungen aus Arbeit&Technik-Perspektive und eine Einschätzung der weiteren Entwicklungen aus derselben aussehen könnte – und diesen dann als Entwurf abgelegt. Die aktuellen Bewegungen im eBetriebsrat-Blog, die sich der Arbeit von Hans Christian Voigt mit BetriebsrätInnen und dazugehörenden Diskussionen verdanken, bieten einen guten Anlass, das Thema wieder umfassender aufzugreifen.
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Verfasst von thomas kreiml
14. August 2009
Voice over IP (VoIP), also das Telefonieren über das Internet, ist auf dem Vormarsch und wird eine „Veränderung unserer Kommunikation bewirken, indem es Sprache, Daten und Video auf der Basis des Internet zusammenbringt.“ (VoIP – Telefonieren übers Internet. Handlungshilfe für die betriebliche Interessenvertretung, S. 5.) Als eines der ersten breitflächig angewandten Tools in diesem Zusammenhang, hat Skype massiv in den bisher bekannten Umgang mit Telefonie eingegriffen – insbesondere aufgrund des kostenlosen Angebots für Skype-to-Skype-Gespräche.
Abgesehen von der privaten Nutzung gewinnt auch der Einsatz dieser Telefonietechnik im betrieblichen Kontext immer mehr an Bedeutung bzw. ist in einer Reihe von Betrieben bereits technischer Standard.
Eigentlich ist es keine Überraschung, dass auch Google seine bisherigen Angebote in diesem Bereich ausbaut und soeben mit einem „Gmail Voice and Video Chat“ aufhorchen lässt, der kostenlos in das Google-Emailangebot (Gmail) integriert ist. Mit der „Google-VoIP“ soll verstärkt auch die Zielgruppe der Unternehmen angesprochen werden.
Aus der Sicht des Datenschutzes ergibt sich gerade beim Einsatz dieser neuen Telefonietechnik in Betrieben besonderer Regelungsbedarf, da bei der Nutzung von VoIP eine Reihe personenbezogener Daten gesammelt werden, und die Beschaffenheit der Technologie damit neuartige Möglichkeiten der Kontrolle von MitarbeiterInnen beinhaltet.
„Kann heute kein Unternehmen mehr die ungeprüfte, unkontrollierte E-Mail Nutzung garantieren, so wird in Zukunft auch das private Telefongespräch am Arbeitsplatz kaum mehr möglich sein. Das reduziert den Bereich, in dem die Beschäftigten in ihrer Kommunikation unbeobachtet, unkontrolliert bleiben.“ (VoIP – Telefonieren übers Internet. Handlungshilfe für die betriebliche Interessenvertretung, S. 5.)
[Eintrag aus gegebenem Anlass - verstärkte Beratungsnachfrage - übernommen vom "Daten im Betrieb"-Blog.]
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7. August 2009
Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung (ITA) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) hat im Auftrag der Bundesarbeiterkammer eine Studie zur Frage, wie es um Datenschutz und Privatsphäre in Österreich bestellt ist, durchgeführt:
„Privatsphäre 2.0. Beeinträchtigung der Privatsphäre in Österreich. Neue Herausforderungen für den Datenschutz.“
Ein wesentlicher Hintergrund dieser Frage liegt in den voranschreitenden technischen Entwicklungen, die privaten und beruflichen Alltag durchdringen, begründet.
„Hier setzt sich der Trend fort, dass neue Technologien die Möglichkeiten der Datengenerierung und deren Verarbeitung beständig und teilweise massiv erhöhen, die parallel stattfindenden Innovationen im Bereich datenschutzfördernde [!] Technologien aber kaum in der Realität genutzt werden.“ (S. I)
Der Arbeiterkammer zu Folge zeigt die Studie, „dass die allgemeinen Regeln im Datenschutzgesetz nicht immer genügen“. Ihre Forderungen:
„1. Eine gesetzliche Infopflicht der Datenverwender gegenüber Konsumenten bei Datenschutzpannen.
2. Mehr Schutz vor unerbetenen Werbeanrufen und eine ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers, bevor Werbung per E-Mail oder SMS zugeht.
3. Nutzer von Web 2.0-Plattformen sollen auf ihre Daten im Web selbst zugreifen und sie löschen können.“
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8. Juni 2009
Voranschreitende Innovationen begünstigen den Technikeinsatz im Betrieb – und machen den Schutz von ArbeitnehmerInnendaten zu einem zentralen Betätigungsfeld für den Betriebsrat. Aber auch für den Gesetzgeber ergeben sich neue Herausforderungen.
Technik ist vielerlei Hinsicht unabdingbarer Bestandteil des privaten wie des beruflichen Lebens im 21. Jahrhundert. Besonders in der Arbeitswelt kommen immer neue technische Hilfsmittel zur Anwendung, sie ermöglichen neue Formen der Kommunikation und unterstützen die betriebliche Organisation von Arbeitsprozessen.
Technikeinsatz geht dabei aber einher mit der Erfassung, Verarbeitung und Auswertung von personenbezogenen MitarbeiterInnendaten und wird damit zu einem brisanten Thema für den (betrieblichen) Datenschutz. Im Sinne der Systemsicherheit, die der Arbeitgeber gewährleisten muss, werden Daten generiert, die als Logdaten personenbezogene Auswertungen ermöglichen. Der Zugriff und die Verwendung dieser Daten sind daher unbedingt zu regeln. Hier kommt dem Betriebsrat schon alleine aufgrund seiner rechtlichen Stellung laut Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) eine bedeutende Rolle zu, da für die Einführung von Systemen, die die Kontrolle der ArbeitnehmerInnen ermöglichen (vgl. § 96) oder automationsunterstützt personenbezogene Daten verarbeiten (vgl. § 96a) seine Zustimmung und damit eine Betriebsvereinbarung nötig ist. (Näheres dazu unter „Studie: Wie gehen Betriebsräte mit neuen Herausforderungen beim betrieblichen Datenschutz um?“)
Die aktuellen Herausforderungen, die sich für BetriebsrätInnen in unterschiedlichster Weise je nach eingesetztem technischen System, nach Unternehmensgröße und -organisation etc. stellen, standen im Mittelpunkt der von AK Wien und GPA-djp veranstalteten Tagung „Technisch möglich! Rechtlich erlaubt?“ am 9. Juni 2009 im AK Bildungszentrum. Die anhand von über 100 TeilnehmerInnen ersichtliche erfreulich starke Resonanz zeigt nicht nur wie „heiß“ und wichtig das Thema ist, sondern auch ein steigendes Bewusstsein, sich mit Datenschutzfragen auseinanderzusetzen.
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Datenschutz, Veranstaltungen, betriebliche Mitbestimmung | Mit Tag(s) versehen: betriebliche Mitbestimmung, betrieblicher Datenschutz, Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen, MitarbeiterInnenkontrolle, Technikeinsatz |
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Verfasst von thomas kreiml